Kosten
Die privaten Versicherungen übernehmen in aller Regel die Kosten für funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen in der Höhe, so wie es in Ihren Versicherungsbedingungen vereinbart wurde.
Gesetzliche Krankenkassen: Seit dem Beitragentlastungsgesetz 1996 mit Wirkung vom 01.01.1997 nach §28 Abs. 2, Satz 4 SGB V gehören funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen nicht zur vertragsärztlichen Behandlung und werden von den gesetzlichen Krankenkassen in keinem Fall bezuschusst.